Kennartenschulungen der ÖSSV für Agrarförderung ÖR5/GN5 in 2025

Im Rahmen der aktuellen Agrarförderung wird das Vorkommen spezifischer Pflanzenarten, sogenannter „Kennarten“ auf dem Dauergrünland honoriert. Der Nachweis von mindestens vier der 32 Kennarten(-gruppen) der niedersächsischen Kennartenliste ermöglicht die Teilnahme am einjährigen Förderprogramm der 1. Säule, der Öko-Regelung 5 (ÖR5). Im Gegensatz zur vorherigen Förderperiode besteht eine Nachweispflicht für die Kennarten.

Auf besonders artenreichen, weil lange schon extensiv bewirtschafteten Flächen, kann zudem am 5-jährigen AUKM-Programm (bzw. bei Neubeantragung nur noch 4-jährig) mit mindestens 6 bzw. 8 Kennarten (GN56, GN58) teilgenommen werden.

Eine Schulung zur Bestimmung der Kennarten (Artenkenntnis, Zeitpunkt der Bestimmung, Aufzeichnungen) sowie zum Erhalt dieser Flächen wird an mehreren Terminen durch die AUKM-Beraterinnen Vera Kühlmann und Erika Voss der Ökologischen Station angeboten.

Die Termine für 2025 stehen noch nicht fest. Sobald sie bekannt sind, werden sie hier angekündigt.

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung bitten wir Sie, sich per Mail an naturschutz@naturpark-solling-vogler.de oder telefonisch unter 05531-948 75 40 bei uns anzumelden.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner