Ökologische Station Südheide (ÖSH)

Sudendorfallee 1
29386 Hankensbüttel

Tel.: 0 5832 / 98 08 0

Facebook: https://de-de.facebook.com/Fischotterschutz
Instagram: https://www.instagram.com/otterzentrum
Webseite: https://aktion-fischotterschutz.de


Über uns

Die Flüsse, Auen, Grünländer und Moore in den Landkreisen Gifhorn, Celle und Uelzen sowie in der Stadt Celle bilden das Betreuungsgebiet der Ökologischen Station Südheide (ÖSH). Hier setzen wir uns für den Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen der offenland- und gewässergebundenen Tier- und Pflanzenarten sowie für eine intakte Kulturlandschaft ein. Dieses Ziel wird gemeinschaftlich von der Aktion Fischotterschutz, dem Anglerverband Niedersachsen e.V., den Landvolk-Verbänden in Gifhorn und Celle sowie den beteiligten Naturschutzbehörden angestrebt.
Neben der Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete bietet die ÖSH Unterstützung und fachlich fundierte Beratung für Landnutzer zu Naturschutzmaßnahmen, naturschutzgerechter Nutzung und Fördermöglichkeiten. Sie stellt somit ein Bindeglied zwischen dem Naturschutz und der regionalen Landwirtschaft dar. Eine beständige Erfassung und Auswertung von naturschutzfachlichen Daten gehören ebenso zu den Aufgaben der ÖSH. Zusätzlich bringen öffentliche Veranstaltungen alle Interessierten zusammen und helfen die komplexen Abläufe in der Landschaft nachzuvollziehen sowie das Bewusstsein für die Schönheit der Region Südheide zu schärfen.


Aus unseren Projekten

Freistellung von Kleingewässern
In 2023 hat die ÖSH verschiedene Kleingewässer in der Alleraue im Stadtgebiet Celle auf ihre Eignung als Habitat für u.a. Amphibien und Libellen überprüft. Aus dem hieraus entstandenen Maßnahmenkatalog wurden nun einige Gewässer ausgewählt, für die dringender Handlungsbedarf besteht. Hier sollen Pflegearbeiten für den Erhalt der Teiche geplant und umgesetzt werden.
Amphibien brauchen zur Eiablage sonnige und fischfreie Gewässer mit möglichst flachen Ufern. Die Gewässer dürfen im Spätsommer auch mal trockenfallen. Durch die geringe Größe und Tiefe der Gewässer sind sie stark gefährdet, zu verlanden und zu verbuschen. Eine regelmäßige Pflege kann zum Erhalt der Gewässer beitragen.
Westlich der Stadt Celle wurden 1983 von ein paar Naturfreunden auf einer Pachtfläche fünf Kleingewässer angelegt, um Amphibien und Insekten einen Lebensraum zu bieten. Die Fläche ist ca. 6,5 ha groß und liegt im Überschwemmungsbereich der Aller. Etwa die Hälfte des Gebiets ist inzwischen von Büschen und Bäumen bestanden, die mit ihrem Schattenwurf den Lebensraum von Amphibien und Insekten verkleinern. Die ÖSH plant nun die Freistellung der Teiche von Gehölzen, damit diese wieder ihrem ursprünglichen Zweck dienen können.

Brutvögel im Schweimker Moor
Die Erfassung der Brutvögel im Vogelschutzgebiet „Schweimker Moor und Lüderbruch“ (Bereich Landkreis Uelzen) hat die ÖSH in 2024 bereits das zweite Jahr in Folge durchgeführt. Hier soll in enger Absprache mit den Landnutzern und dem NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) auf den Landesflächen eine naturschutzorientierte Grünlandnutzung stattfinden.
Das Land Niedersachsen hat in der Vergangenheit in Natura 2000- und Naturschutzgebieten zielgerichtet Grünlandflächen zum Erhalt und zur Entwicklung von artenreichen Wiesen- und Weide-Lebensgemeinschaften erworben. Im Projekt „Wiesenzeiten“ (Laufzeit 2017-2022) wurden die Brutvogel- sowie vegetationskundlichen Erfassungen und Dokumentationen auf Teilgebieten dieser Grünland-Naturschutzflächen durchgeführt. Zudem wurden Maßnahmen des Gelegeschutzes von Wiesenvögeln umgesetzt und dokumentiert. Betreut und koordiniert wurde das Projekt durch den NLWKN.
Nach Abschluss des Projektes „Wiesenzeiten“ ist die ÖSH mit der Fortführung der avifaunistischen Erfassungen im Vogelschutzgebiet „Schweimker Moor und Lüderbruch“ betraut worden, sodass nach standardisierter Methode und in engem Austausch mit dem NLWKN weiterhin Brutvogelerhebungen stattfinden. Dabei stehen insbesondere Zielarten aus der Gilde der Wiesenbrüter bzw. mit Wiesen und Weiden eng assoziierte Arten, wie z.B. Kiebitz, Schwarzkehlchen, Feldlerche und Kranich, im Fokus. Die Ergebnisse der Kartierungsdurchgänge werden direkt nach jeder Erfassung von Mitarbeitenden der ÖSH ausgewertet und dem NLWKN mitgeteilt. Sollten vor dem 1. Juli (offizieller Mahdtermin) keine Brutreviere der Wiesenvögel mehr auf einzelnen Flächen vorkommen, kann die Mahd vorgezogen werden. Auch wird mit dem NLWKN abgestimmt, ob die bisherigen Maßnahmen wirken oder noch weitere Verbesserungen durchgeführt werden sollten. Hierzu zählen die Nutzungsanpassung der Weiden und Mähwiesen aber auch Maßnahmen zum Wasserrückhalt.




Durchführung von Kennarten-Seminaren
Neben der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen möchte die ÖSH auch Landnutzer in den Schutzgebieten unterstützen. Die durch Schutzgebietsauflagen eingeschränkte Nutzung kann teilweise durch Förderprogramme finanziell kompensiert werden. Zu diesen Maßnahmen gehört u.a. der Nachweis von artenreichem Grünland über bestimmte „Kennarten“.
Bei dieser Maßnahme wird der Nachweis von 4, 6 oder 8 Pflanzenarten aus einer Liste auf einer Grünlandfläche honoriert. Die Pflanzen sind Zeiger extensiver Standorte und damit gute Indikatoren für ein artenreiches Grünland.
Auf insgesamt 8 Kennarten-Seminaren im Frühjahr 2024 hat die ÖSH 29 Landwirte und 7 weitere Interessierte über das Förderprogramm informiert. Unsere Seminare sollten den Landwirten Kenntnisse zur Durchführung einer Kartierung und zu den Pflanzenarten vermitteln. Eine Probekartierung auf einem Grünlandschlag beendete das etwa zweistündige Programm.

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