Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten

Die Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten durch Einrichtungen wie Ökologische Stationen in Niedersachsen fokussiert sich vor allem auf Natura 2000 und Naturschutzgebiete und steht dabei für eine kontinuierliche, qualifizierte Betreuung in Zusammenarbeit mit Nutzer*innen und Bewirtschafter*innen zur Pflege und Entwicklung dieser für den Arten- und Biotopschutz besonders bedeutsamen Bereiche. Damit wird ein Beitrag zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Natura 2000-Gebiete und -Schutzgüter geleistet.

Natura 2000-Gebiete sind europaweit eingerichtet worden, um ein Schutzgebietsnetz für die Erhaltung wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume aufzubauen. Diese Gebiete müssen hoheitlich, d.h. in der Regel als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, gesichert werden. Nur so ist ein verlässlicher und nachhaltiger Schutz von Natur und Arten gewährleistet. Zugleich wird daran gearbeitet, Managementmaßnahmen für diese Gebiete zu entwickeln und zu beschließen.
In Niedersachsen bestehen aktuell 845 Naturschutzgebiete (Stand Ende 2023) sowie 385 FFH-Gebiete und 71 EU- Vogelschutzgebiete.
Grundsätzlich sind seit dem Jahr 2005 die unteren Naturschutzbehörden für die Schutzgebiete zuständig. Sie nehmen in vielen Schutzgebieten eine intensive Betreuung wahr. Zudem koordinieren sie Naturschutzgroßprojekte zur Betreuung und Entwicklung der Gebiete.
Gemeinsam mit den Behörden arbeiten eine Vielzahl an Organisationen daran, sich um die Betreuung und Entwicklung der Schutzgebiete zu kümmern.
Bereits in den 1990er Jahren gründeten verschiedene Naturschutzorganisationen Ökologische Stationen, Beispiele hierfür sind der BUND in der Diepholzer Moorniederung, die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer und der Naturschutzring Dümmer.
Ab dem Jahr 2018 wurden 12 entsprechende Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten über die Richtlinie NAL mit Landesmitteln gefördert.

Zur Stärkung und Ausweitung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten durch Einrichtungen wie Ökologische Stationen sollten im Rahmen des Niedersächsischen Weges – dem Maßnahmenpaket für den Natur- und Gewässerschutz – etwa 15 weitere Einrichtungen gefördert werden.
Infolgedessen wurden ab dem Jahr 2022 16 weitere Ökologische Stationen in die Förderung genommen, sodass derzeit insgesamt 28 Einrichtungen in Niedersachsen bestehen. Diese werden überwiegend durch Umweltverbände und Stiftungen getragen.

Grundlage für die Förderung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen ist ab dem Jahr 2025 – nach Auslaufen der Förderung über die Richtlinie NAL zum 31.12.2024 –  die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen (Richtlinie VOBS) sowie der Ausführungserlass zu der Richtlinie VOBS.

Übersicht über die Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es eine Vielzahl von Organisationen, die sich um die Betreuung und Entwicklung von Schutzgebieten kümmern. Dazu zählen neben den aktuell 28 Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten (wie Ökologische Stationen), die überwiegend von Umweltverbänden und Stiftungen getragen werden, Folgende:

  • Naturschutzstationen: Seit 1992/1993 bestehen durch das Land getragene Stationen, die anfangs Außenstellen der Bezirksregierungen waren und seit 2005 als Außenstellen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) fungieren. Aktuell bestehen sechs Stationen. Auch hier erfolgt die Erledigung der Aufgaben vor Ort in enger Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden, mit Naturschutz- und sonstigen Verbänden, mit Landwirt*innen und landwirtschaftlichen Organisationen.
  • Nationalparks im Wattenmeer und im Harz sowie Biosphärenreservat in der Niedersächsischen Elbtalaue:In Nationalparks (z.B. Wattenmeer und Harz) sowie Biosphärenreservaten (z.B. Niedersächsische Elbtalaue) wird die Betreuung von Schutzgebieten durch die jeweiligen Großschutzgebietsverwaltungen und teilweise in Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden durchgeführt.
  • Weitere Akteure: Naturparke, Landschaftspflegeverbände und andere Organisationen leisten ebenfalls Beiträge zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten.
  • Förderprojekte: Fördergelder für Projekte können über andere Förderinstrumente beantragt werden, wie zum Beispiel ELER, GAK.

Aufgaben der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen

© Kathrin Müller

Die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Erhaltung und ggf. Wiederherstellung von Lebensräumen und Vorkommen gefährdeter Arten lassen sich oft nur in intensiver und umfassender Abstimmung mit den lokalen Akteur*innen und insbesondere den Flächeneigentümer*innen und -bewirtschafter*innen verwirklichen. Soweit hier nicht bereits behördliche Aktivitäten greifen, sind für solche Aufgaben Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten mit ihren kompetenten Mitarbeitenden und der vorhandenen Ortskenntnis besonders geeignet.

Gegenstand der Förderung in Niedersachsen auf Grundlage der Richtlinie VOBS sind Projekte zur naturschutzfachlichen Vor-Ort-Betreuung von Natura 2000- und Naturschutzgebieten  und  weiteren  Gebieten  von  besonderer  Bedeutung  für  den Naturschutz zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen und Lebensstätten sowie zur Erhaltung und Entwicklung von Populationen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensstätten.

Dies umfasst folgende Tätigkeiten und Maßnahmen:

  • Management, Pflege und Entwicklung der Gebiete einschließlich Artenschutz,
  • Kartierung und Monitoring wertbestimmender Arten und Lebensräume,
  • gebiets- und aufgabenbezogene fachliche Beratung,
  • gebiets- und aufgabenbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Information sowie Akzeptanzförderung

Die jeweiligen Einrichtungen erstellen gebietsbezogene Konzepte für die Vor-Ort-Betreuung in den definierten Gebieten und schließen mit den zuständigen Naturschutzdienststellen Kooperationsvereinbarungen ab. Dies sind entweder die unteren Naturschutzbehörden oder der NLWKN, je nach räumlicher Zuständigkeit.

Die Maßnahmen und Tätigkeiten werden auf Grundlage der gebietsbezogenen Konzepte und der Natura 2000-Maßnahmenplanung der unteren Naturschutzbehörden in einem jährlichen Arbeitsplan konkretisiert, der mit den zuständigen Naturschutzdienststellen abgestimmt wird.

Die Einbindung der relevanten Akteur*innen vor Ort

Neben der Kooperation mit den zuständigen Naturschutzverwaltungen stellt die gegenseitige Bereitschaft zur Kooperation mit relevanten Nutzer*innengruppen vor Ort eine wesentliche Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer Einrichtung zur Vor-Ort-betreuung von Schutzgebieten dar.

© Kristina Behlert

© Eva Lüers

© ÖSGOLS

Im Vordergrund steht dabei eine grundsätzlich erfolgende Kooperation mit der Landwirtschaft (Bauernverbände, Bewirtschaftende u. a.). Auch mit Landschaftspflegeverbänden, Forstwirtschaft und Jägerschaft, Anglerverbänden, Wasser- und Bodenverbänden oder Unterhaltungsverbänden und ggf. weiteren Flächeneigentümer*innen soll eine Kooperation erfolgen, soweit diese im Rahmen des Betreuungsgebietes und der von der Einrichtung wahrgenommenen Aufgaben relevant ist.

Betreuung vor Ort und Wiesenvogelschutz

Dies gilt auch im Hinblick auf die Organisationen des Naturschutzes, wie Verbände oder Stiftungen.  Darüber hinaus können bei Bedarf zum Beispiel auch Kommunen, Unternehmen, Hochschulen und Einrichtungen zur Umweltbildung als Kooperationspartner*innen agieren. Soweit im Umfeld des Betreuungsgebietes eine Beratung der Landwirtschaft zur Biodiversität etabliert ist, soll auch mit dieser eine Abstimmung erfolgen.
Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die tatsächliche und durch Kontinuität geprägte Zusammenarbeit mit den Akteur*innen vor Ort. So sollen zum Beispiel regelmäßig tagende Stationstische vor allem auch der Abstimmung über zukünftige Planungen dienen.

© Frank Apffelstaedt

Neben der allgemeinen Vor-Ort-Betreuung der Schutzgebiete, weist der Niedersächsische Weg in seinem Maßnahmenpaket den Wiesenvogelschutz in der Schutzgebietsbetreuung gesondert aus.

Die praktische Umsetzung von Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde und andere Partner*innen, wobei regionale Strukturen in die Betreuung eingebunden werden, um die Schutzmaßnahmen effektiv durchzuführen.

Diese Kooperationen stellen dabei eine gleichberechtigte Beteiligung zwischen Naturschutz und Landwirtschaft sicher, sind für weitere regionale Akteur*innen offen und bieten Mitgestaltungsmöglichkeiten.

Die jeweiligen Maßnahmen werden entweder durch die unteren Naturschutzbehörden selbst organisiert oder durch Organisationen wie die Ökologischen Stationen übernommen.

Die Vor-Ort-Betreuung von Gelege- und Kükenschutzprojekten auf der Basis des Niedersächsischen Weges, in der von der Fachbehörde für Naturschutz erarbeiteten Förderkulisse, wird aktuell über die Förderrichtlinie Biologische Vielfalt umgesetzt. Sie ist kein Bestandteil der originären Arbeit einer Ökologischen Station. Projekte zum Wiesenvogelschutz können bei Zustimmung der zuständigen unteren Naturschutzbehörden von den Ökologischen Stationen über Drittmittel eingeworben und umgesetzt werden. Dies schließt die Vor-Ort-Betreuung von Gelege- und Kükenschutzprojekten dann ein, wenn sich Ökologische Stationen an der Vergabe der BiolV-Mittel durch die Projektträger (z.B. Landkreise) beteiligen und den Zuschlag erhalten.

Die Zusammenarbeit der einzelnen Akteur*innen in der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten

Im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) wurde im Jahr 2014 eine „Arbeitsgruppe Gebietsbetreuung von Schutzgebieten“ (später „AG Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten“) mit Vertreter*innen aus dem MU, den unteren Naturschutzbehörden und kommunalen Spitzenverbänden, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), den anerkannten Naturschutzverbänden sowie von Naturparken und Landschaftspflegeverbänden eingerichtet. Ziel war die Erarbeitung eines einheitlichen konzeptionellen Rahmens und abgestimmter Inhalte zur zukünftigen Entwicklung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten einschließlich einer einheitlichen Struktur und Grundlage für die zukünftige Förderung von Ökologischen Stationen bzw. Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten.

Die Prozesse der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten sind in der untenstehenden Grafik dargestellt. Die einzelnen Akteur*innen sind:

  • MU = Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
  • ÖS = Ökologische Stationen / Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten
    Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten haben mit ihrer Präsenz vor Ort die wichtige Funktion einer Anlaufstelle bzw. eines direkten Ansprechpartners und sind „Kümmerer“ für die Angelegenheiten des Naturschutzes. Zudem tragen sie dazu bei, staatliche, kommunale, verbandliche und ehrenamtliche Aktivitäten gezielt miteinander zu vernetzen. Hierdurch werden Synergien genutzt, um mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen die Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete optimal zu gewährleisten.
  • NLWKN = Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
    Neben der Abstimmung der jährlichen Arbeitspläne und der Zuwendung für und mit den Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten, umfasst die Zuständigkeit der Behörde auch die Betreuung, Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten. Gemäß § 1 der ZustVO Naturschutz ist abweichend davon der NLWKN für Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen nach § 15Abs. 1 NAGBNatSchG auf Flächen zuständig, die das Land für Zwecke des Naturschutzes oder der Landschaftspflege erworben hat und die außerhalb von gesetzlich bestimmten Nationalparken und Biosphärenreservaten liegen.
  • UNB = Untere Naturschutzbehörden
    Die Zuständigkeit für die Natura 2000-Gebiete und die gemäß § 14 NAGBNatSchG zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft erklärten Gebiete liegt bei den UNB (§ 2 NAGB-NatSchG i.V.m. § 3 Abs. 1 BNatSchG). Die Landkreise und kreisfreien Städte, die großen selbständigen Städte (Celle, Cuxhaven, Hameln, Hildesheim, Lingen) und die Region Hannover nehmen entsprechend § 31 Abs. 1 NAGBatSchG die Aufgaben der UNB wahr. Im gemeinde- und kreisfreien Gebiet der Küstengewässer und der Ästuare außerhalb des Nationalparks „Nds. Wattenmeer“ nimmt der NLWKN gemäß § 3 der ZustVO Naturschutz die Aufgaben der UNB wahr.

  • Gebietsbezogene Konzepte
    Die gebietsbezogenen Konzepte stellen die konzeptionelle Grundlage für die daraus jeweils abzuleitenden jährlichen Arbeitspläne dar. Sie beinhalten insbesondere grundsätzliche Aussagen zum Betreuungsgebiet, zu wesentlichen Zielen, Inhalten und Aufgaben der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten sowie zum Finanzierungsbedarf. Die Konzepte werden grundsätzlich für fünf Jahre aufgestellt und werden mit den jeweils zuständigen Naturschutzdienststellen einvernehmlich abgestimmt.
  • Kooperationsvereinbarungen
    In den Vereinbarungen werden die Zusammenarbeit bei der Betreuung eines räumlich konkretisierten Betreuungsgebietes, die Schwerpunkte und Prioritäten sowie die weiteren wesentlichen Eckpunkte für die Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben der Vor-Ort-Betreuung durch die Einrichtung sowie für die Art und Weise der Zusammenarbeit festgelegt. Das Bestehen einer gültigen Kooperationsvereinbarung mit der zuständigen Naturschutzdienststelle ist Voraussetzung für die Förderung einer Einrichtung.
  • Jährliche Arbeitspläne
    Für die Betreuungsgebiete werden durch die Einrichtungen auf Grundlage der gebietsbezogenen Konzepte und der Natura 2000- Maßnahmenplanung der unteren Naturschutzbehörden jährliche Arbeitspläne erarbeitet. Diese umfassen die seitens der Einrichtungen konkret geplanten Maßnahmen und Aktivitäten zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten einschließlich des veranschlagten Zeitaufwandes und der Sachmitteleinsatzes
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