Der Niedersächsische Weg

Gemeinsam für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz

Der Niedersächsische Weg ist bundesweit eine einmalige Vereinbarung, die Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer sowie Natur- und Umweltverbände getroffen haben. In dem gemeinsamen Vertrag, der seit dem 25.05.2020 besteht, verpflichten sich alle Beteiligten zu großen Anstrengungen bei Natur- und Artenschutz, bei Biodiversität und beim Umgang mit der Ressource Landschaft.

© Tanja Wehr

Der Niedersächsische Weg führt Schritt für Schritt zu einem artenreichen Niedersachsen

Für die Umsetzung des Niedersächsischen Weges wurden 15 Maßnahmen definiert, durch die Artenvielfalt und Biodiversität gefördert werden sollen.  

Die 15 Maßnahmen des Niedersächsischen Weges

  1. Gesetzlich geschützte Biotope sichern und Verbot des Grünlandumbruchs
  2. Vor-Ort-Gebietsbetreuung durch Ökologische Stationen in Natura-2000-Gebieten und Wiesenvogelschutz
  3. Biotopverbund einrichten
  4. Mehr Gewässerrandstreifen
  5. Aktionsprogramm Insektenvielfalt
  6. Rote Listen in Niedersachsen aktualisieren
  7. Kompensationskataster für die Bauleitplanung
  8. Beratung der Landwirt*innen für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz
  9. Wald als Lebensraum sichern
  10. Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
  11. Mehr ökologischer Landbau
  12. Klimaschonende Bewirtschaftung
  13. Reduktion von Pflanzenschutzmitteln (PSM-Reduktionsstrategie)
  14. Reduzierung des Flächenverbrauchs
  15. Dialog zur Wertschätzung von Lebensmitteln

Die Ökologischen Stationen und der Niedersächsische Weg

Um den von der EU geforderten Schutz der Natura 2000-Gebiete und somit einen wichtigen Teil des zweiten Punktes vom Niedersächsischen Weg umsetzen, sind die Landkreise gefragt, die Gebiete als Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiete auszuweisen und Projekte und Maßnahmen für den Arten- und Naturschutz zu verwirklichen. Genau hier kommen die Ökologischen Stationen ins Spiel, die, neben anderen Organisationen und Akteur*innen wie den Naturschutzstationen des Landes, dafür zuständig sind die Maßnahmen zu planen, zu koordinieren und auszuführen.

Natura 2000 ist ein Netzwerk von Schutzgebieten in der Europäischen Union, das darauf abzielt, die biologische Vielfalt zu erhalten und gefährdete Arten sowie ihre Lebensräume zu schützen. Es basiert auf zwei EU-Richtlinien: der „Vogelschutzrichtlinie“ (2009/147/EG) und der „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ (92/43/EWG).

Diese Gebiete werden wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit als besonders wertvoll eingeschätzt und sind entscheidend für den Erhalt seltener und bedrohter Arten.

Jedes Mitgliedsland der EU ist verpflichtet, diese Gebiete zu benennen und sie entsprechend zu schützen und zu bewirtschaften. In Niedersachsen liegen 385 dieser Gebiete.

Übersichtskarte der Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen

Bildrechte: NLWKN

Im Rahmen des Niedersächsischen Weges sind zu den 12 vorher schon bestehenden Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten wie Ökologischen Stationen weitere 16 hinzugekommen, die vom Land gefördert werden. Die Ökologischen Stationen arbeiten in Kooperation mit den relevanten Akteuren vor Ort wie den Naturschutzverbänden, den Landschaftspflegeverbänden, der Land- und Forstwirtschaft, den Wasser- und Bodenverbänden sowie den zuständigen Naturschutzverwaltungen, um die Umsetzung der Managementmaßnahmen zu unterstützen und somit die notwendige Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten effektiv sicherzustellen.

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