Die Aufgabe der Ökologischen Stationen ist es, den Herausforderungen im regionalen Umwelt- und Naturschutz zu begegnen. Dabei setzen sie sich dafür ein, die biologische Vielfalt, unter Einhaltung und Beachtung der EU-Richtlinien, zu fördern und zu bewahren.

Die Ökologischen Stationen in Niedersachsen
Um dies zu gewährleisten sind unter anderem die Ökologischen Stationen für eine kontinuierliche und langfristige Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten zuständig. Abhängig von Standort und örtlichen Begebenheiten fallen die Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, sehr unterschiedlich aus. Trotzdem gibt es allgemeine Aufgabenschwerpunkte, die für alle Stationen gelten. Dazu zählt zum Beispiel das Kartieren und Erfassen von ausgewählten Arten und Lebensraumtypen und die dazu passende Durchführung von Schutzmaßnahmen.
Durch regelmäßige Beobachtung und Erfassung der lokalen Fauna und Flora können die Ökologischen Stationen frühzeitig wichtige Erkenntnisse gewinnen und notwendige Maßnahmen zum Schutz der Natur in Niedersachsen einleiten. Dies geschieht in engem Austausch mit den jeweiligen Behörden, Landnutzer*innen und weiteren Akteur*innen. Die Ökologischen Stationen tragen so auch dazu bei staatliche, kommunale, verbandliche und ehrenamtliche Aktivitäten miteinander zu vernetzen.
Neben den Ökologischen Stationen gibt es in Niedersachsen eine Vielzahl von Organisationen, die sich um die Betreuung und Entwicklung von Schutzgebieten kümmern. Dazu zählen:
- die Naturschutzstationen, die als Außenstelle des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) fungieren.
- Nationalparks im Wattenmeer und im Harz sowie Biosphärenreservat in der Niedersächsischen Elbtalaue
- Weitere Akteure wie Naturparke, Landschaftspflegeverbände und andere Organisationen und
- Förderprojekte des Landes
Schwerpunkte der Aufgaben und Tätigkeiten der Ökologischen Stationen in der Vor-Ort-Betreuung
Die Ökologischen Stationen setzen, im Rahmen der Richtlinie VOBS, Projekte zur naturschutzfachlichen Vor-Ort-Betreuung von Natura 2000- und Naturschutzgebieten um. Sie sind zustsändig für die Erhaltung, Pflege, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen und Lebensstätten sowie die Erhaltung und Entwicklung von Populationen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensstätten.
Allgemeine Maßnahmen und Tätigkeiten
- Management, Pflege und Entwicklung der Gebiete einschließlich Artenschutz
- Kartierung und Monitoring wertbestimmender Arten und Lebensräume
- gebiets- und aufgabenbezogene fachliche Beratung
- gebiets- und aufgabenbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Information sowie Akzeptanzförderung

